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Wolfskralle

Unter Wolfskrallen versteht man das Auftreten einer 5. Zehe am Hinterlauf, nämlich des Digitus primus (Wolfskralle) bzw. einer 6. Zehe, des Digitus accessorius (Doppelwolfskralle).

Grundsätzlich treten Wolfskrallen sporadisch bei allen Rassen auf. Bestimmte Häufungen finden sich bei großen und mittelgroßen Rassen, bei einigen gehören sie auch zum Rassestandard.

Den heute gehaltenen Hunden fehlt meist die innere Zehe (1. medialer Zehenstrahl) der Hinterextremitäten oder ist nur als Rudiment einzeln oder doppelt vorhanden (Polydaktylie). Die rudimentäre Zehe besitzt im allgemeinen nur 2 Phalangen. An den Vorderextremitäten tritt der Digitus primus noch regelmäßig auf.

Die Erblichkeit der Wolfskralle ist nachgewiesen. Zur Merkmalsausprägung kommt es nach der Rekombination unterschiedlicher Oligogene auf der Basis eines polygenen (möglicherweise additiven) Modifikatorsystems. In Rassen, in denen die Wolfskralle unerwünscht ist, sollten Merkmalsträger von der Zucht ausgeschlossen werden.

Im Gutachten zur Auslegung des §11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) finden sich keine Angaben zur Wolfskralle.

 

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